RRO-FILM
AGB
Aufträge gelten als erteilt und vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Als Auftrag gilt der Erwerb eines Produktes, Filmes, Filmschnitt, Einzelteils in jeder Form.
Wir haben das Urheberrecht an den Filmen. Die Filme sind ausschließlich für den Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt sind. Weitere Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart werden.
Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung der Filme oder Teile, nur wenn die Nutzungsrechte dafür
erworben wurden. Auch gelten die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der Aufträge.
Wenn nicht anders vereinbart müssen wir als Urheber genannt werden. Dies gilt auch für Filmteile.
Das Filmrohmaterial verbleibt bei uns. Herausgabe von Rohschnitt und weiterer Bearbeitungsstufen,
bedarf einer besonderen Vereinbahrung. Die Berechnung der Erstellung eines Filmes erfolgt nach
Stundensatz, Tagessatz oder pauschal. Material, Fremdkosten, Fahrtkosten u.s.w. werden gesondert
berechnet. Zahlung vor Beginn ein Drittel, nach Schnittabgabe ein Drittel, bei Filmabgabe ein Drittel.
Wir behalten uns vor bei Nichtzahlung den Film zurückzuhalten und die Arbeit daran einzustellen.
Begonnene Arbeiten müssen vergütet werden.
Bei Mängeln sind wir berechtigt den Film nachzubessern. Bei vom Auftraggeber gewünschten
Änderungen am Film, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Bildauffassung, Regie, Gestaltung
sind vom Auftraggeber zu akzeptieren, es sei denn er hat mit klaren Vorgaben, Drehbuch, Regie, Schnitt
Bildauffassung, Anweisungen gegeben. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei versiegelter Ware, die weder
geöffnet noch beschädigt wurde, nicht bei Filmaufträgen. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Aufbewahrung des Rohmaterials 3 Jahre nach Fertigstellung des Filmes. Der Auftraggeber haftet für seine Inhalte
und hat notwendige Drehgenehmigungen vorher einzuholen. Wir haften bei Fristüberschreitung der Liefertermine,
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jede Verbreitung der von uns erstellten Filme, egal auf / in welchem
Medium bedarf ausdrücklich der schriftlichen Vereinbahrung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB's
ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.