RRO-FILM
AGB
Aufträge gelten als erteilt
und vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird.
Als Auftrag gilt der Erwerb
eines Produktes, Filmes, Filmschnitt, Einzelteils in jeder
Form.
Wir haben das Urheberrecht an
den Filmen. Die Filme sind ausschließlich für den Gebrauch
des
Auftraggebers bestimmt sind.
Weitere Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart werden.
Vervielfältigung,
Verbreitung, Veränderung der Filme oder Teile, nur wenn die Nutzungsrechte
dafür
erworben wurden.
Auch gelten die
Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der
Aufträge.
Wenn nicht anders vereinbart
müssen wir als Urheber genannt werden. Dies gilt auch für
Filmteile.
Das Filmrohmaterial verbleibt
bei uns. Herausgabe von Rohschnitt und weiterer
Bearbeitungsstufen,
bedarf einer besonderen
Vereinbahrung. Die Berechnung der Erstellung eines Filmes erfolgt
nach
Stundensatz, Tagessatz oder
pauschal. Material, Fremdkosten, Fahrtkosten u.s.w. werden gesondert
berechnet. Zahlung vor Beginn
ein Drittel, nach Schnittabgabe ein Drittel, bei Filmabgabe ein
Drittel.
Wir behalten uns vor bei
Nichtzahlung den Film zurückzuhalten und die Arbeit daran
einzustellen.
Begonnene Arbeiten müssen
vergütet werden.
Bei Mängeln sind wir
berechtigt den Film nachzubessern. Bei vom Auftraggeber gewünschten
Änderungen am Film, werden
diese gesondert in Rechnung gestellt. Bildauffassung, Regie,
Gestaltung
sind vom Auftraggeber zu
akzeptieren, es sei denn er hat mit klaren Vorgaben, Drehbuch, Regie,
Schnitt
Bildauffassung, Anweisungen
gegeben. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei versiegelter Ware, die
weder
geöffnet noch beschädigt
wurde, nicht bei Filmaufträgen. Wir haften nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Aufbewahrung des Rohmaterials
3 Jahre nach Fertigstellung des Filmes. Der Auftraggeber haftet für seine
Inhalte
und hat notwendige Drehgenehmigungen vorher einzuholen. Wir
haften bei Fristüberschreitung der Liefertermine,
nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Jede Verbreitung der von uns erstellten Filme, egal auf / in
welchem
Medium bedarf ausdrücklich
der schriftlichen Vereinbahrung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGB's
ganz oder teilweise unwirksam
sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
nicht.